Arbeitsgemeinschaft Sterbekultur Ein Fachzweig der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz
Eine erfahrene Basler Haus-Ärztin hat zusammen mit Kollegen und Interessierten aus ihrem Patientenkreis die Patientenverfügung “Bewusst leben im Sterben” entwickelt. In dieser wird eine entschiedene ethische Haltung gegenüber dem menschlichen Leben und Sterben vertreten. So stiftet sie zunächst eine wesentliche Grundorientierung. Eine zweite wichtige Stellung nehmen Vertrauenspersonen ein, die Rechte und Interessen der betreffenden Person vertreten sollen und mit dieser Aufgabe einverstanden sind. Als drittes wird exemplarisch eine Reihe von ärztlichen Massnahmen genannt, die je nach Krankheitsbild und Prognose von lebensentscheidender Bedeutung sein können. Dazu kann der betroffene Patient zur Entlastung der Vertrauenspersonen im Vorhinein eine zustimmende, ablehnende oder auch offenlassende Verfügung treffen. So verfügt die unterzeichnete Person individuell, ob sie mehr selbst festlegen will oder mehr geneigt ist, Mitverantwortung an den sozialen Umkreis zu übertragen, der aus der dann gegenwärtigen Situation durch Beratung mit den behandelnden Ärzten zu entscheiden hat. Ohne individuelle Verfügung sind die nächsten Angehörigen (gemäss Schweizer Gesetzgebung in der subsidiären Reihenfolge Lebenspartner, Nachkommen, Eltern, Geschwister) in medizinischen Fragen entscheidungsberechtigt. Siehe auch den Zusatz: Rechtsfragen und allgemein Praktisches zur Patientenverfügung hier Die Patientenverfügung kann hier angeschaut oder heruntergeladen werden. Sie steht auf diese Weise jedem kostenlos zur Verfügung. Die Arbeitsgemeinschaft Sterbekultur fördert diese Patientenverfügung und sorgt für deren Verbreitung. Bestellung: info@sterbekultur.ch