Eine erfahrene Basler Haus-Ärztin hat zusammen mit Kollegen und Interessierten aus ihrem
Patientenkreis die Patientenverfügung “Bewusst leben im Sterben” entwickelt.
In dieser wird eine entschiedene ethische Haltung gegenüber dem menschlichen Leben und
Sterben vertreten. So stiftet sie zunächst eine wesentliche Grundorientierung.
Eine zweite wichtige Stellung nehmen Vertrauenspersonen ein, die Rechte und Interessen
der betreffenden Person vertreten sollen und mit dieser Aufgabe einverstanden sind.
Als drittes wird exemplarisch eine Reihe von ärztlichen Massnahmen genannt,
die je nach Krankheitsbild und Prognose von lebensentscheidender Bedeutung sein können.
Dazu kann der betroffene Patient zur Entlastung der Vertrauenspersonen im Vorhinein
eine zustimmende, ablehnende oder auch offenlassende Verfügung treffen.
So verfügt die unterzeichnete Person individuell, ob sie mehr selbst festlegen will
oder mehr geneigt ist, Mitverantwortung an den sozialen Umkreis zu übertragen,
der aus der dann gegenwärtigen Situation durch Beratung mit den behandelnden Ärzten
zu entscheiden hat.
Ohne individuelle Verfügung sind die nächsten Angehörigen (gemäss Schweizer Gesetzgebung
in der subsidiären Reihenfolge Lebenspartner, Nachkommen, Eltern, Geschwister)
in medizinischen Fragen entscheidungsberechtigt.
Siehe auch den Zusatz: Rechtsfragen und allgemein Praktisches zur Patientenverfügung hier
Die Patientenverfügung kann hier angeschaut oder heruntergeladen werden. Sie steht auf diese
Weise jedem kostenlos zur Verfügung.
Die Arbeitsgemeinschaft Sterbekultur fördert diese Patientenverfügung und sorgt für
deren Verbreitung.
BESTELLUNG:
Angeboten wird eine Version auf hochwertigem Papier mit Couvert. Diese kann bestellt
werden und ist gegen Vorauszahlung einer Schutzgebühr von Fr. 5.- inkl. Porto
pro Exemplar erhältlich
Die Vorauszahlung kann auch in Briefmarken erfolgen.
Bestellung: info@sterbekultur.ch
Adresse: Arbeitsgemeinschaft Sterbekultur, Patientenverfügung, Steigerweg 8, 3006 Bern
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